Datum: 10.02.13
Auftraggeber können ab jetzt ihre Direktaufträge nur noch denjenigen Autoren zuweisen, die auch in der vom Auftraggeber gewünschten Qualitätsstufe eingestuft sind. So können z.B. keine Direktaufträge der Qualitätsstufe 2 direkt an einen Autor der Qualitätsstufe 4 gegeben werden. Wir möchten damit für unsere Autoren sicherstellen, dass sie ihre verdiente Vergütung erhalten.